Grundsätzlich ja, wenn das Lehrbuch oder Teile davon schöpferische und individuelle Elemente aufweisen. Geschützt kann insbesondere die Darstellungsform sein, so z.B. der Aufbau des Lehrbuchs, die Art der Zusammenstellung von Inhalten, die sprachliche Mitteilungsform (z.B. durch Bilder, Tabellen, Schemata etc.), die Sprache selber (z.B. für Laien ohne Fachvokabular oder humorvolle Beschreibungen). Die (Lehr-)Methoden oder das Wissen an sich, welches durch das Buch vermittelt wird, sind allerdings nicht geschützt, weil in der Regel Teile aus bereits Bekanntem, Erprobtem, Erforschtem zur Wissensvermittlung zusammengeführt wird.