Nein, wenn die entwickelten Formeln, Regeln oder Algorithmen nur exakt umschrieben werden. Denn dann besteht kein Raum für etwaige schöpferische Kreativität. Werden sie allerdings in eigens erdachten Schemata, Tabellen, Bildern, Textbeschreibungen etc. festgehalten, können sie urheberrechtlich geschützte Werke sein, wenn sie genügend originell und individuell sind.