Grundsätzlich ja, weil die Auswahl der einzelnen Beiträge – unabhängig von deren urheberrechtlichen Schutz – als solche Werkqualität geniesst. Bei Tageszeitungen muss allerdings beachtet werden, dass nicht der Aufbau der Zeitung an sich geschützt ist (alle Tageszeitungen sind ähnlich nach bestimmten Rubriken aufgebaut). Geschützt ist aber die Zuordnung von Artikeln und Meldungen zu bestimmten Rubriken, weil hier jede Tageszeitung ihre Eigenheiten und Originalität hat.