Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nur nach dem Todeszeitpunkts des originären Urhebers, nicht nach jenem des Rechteinhabers, auf den das Urheberrecht übertragen wurde.
Die urheberrechtliche Schutzfrist berechnet sich nur nach dem Todeszeitpunkts des originären Urhebers, nicht nach jenem des Rechteinhabers, auf den das Urheberrecht übertragen wurde.