2.2 Werkkategorien
Art. 2 Abs. 2 URG führt acht mögliche Werkkategorien auf. Da es sich aber nur um Beispiele handelt, können auch Werke urheberrechtlich geschützt sein, die nicht in dieser Beispielliste enthalten sind. Ebenso umgekehrt – ein Werk, welches auf den ersten Blick unter eines der Beispiele fällt, ist nicht immer zwingend urheberrechtlich geschützt.
Passt ein Werk in eine der Werkkategorien, muss trotzdem zusätzlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen aus Art. 2 Abs. 1 URG
(zum Ausdruck gebrachte menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter) vorliegen.