2.2.3-1 Darf ein Logo einer Universität ohne jegliche Bewilligung auf einer Internetseite eines universitätsinternen Projektes von Universitätsmitarbeitenden verwendet werden?
Nein, eine Bewilligung ist erforderlich. Grundsätzlich ist ein Logo einer Universität urheberrechtlich (und auch markenrechtlich) geschützt und darf daher nicht ohne Weiteres verwendet werden. Die Universität ist Rechteinhaberin an dem Logo und muss daher ihre Einwilligung geben. Allerdings haben viele Universitäten eigene Reglemente oder Richtlinien, von wem und wie Logos verwendet werden können. Z.B. legt die Universität Basel fest, dass das Universitätslogo nur von Einheiten und Angehörigen der Universität Basel verwendet werden darf, hingegen aber universitätsfremde Personen bei der entsprechenden Stelle der Universität eine Bewilligung einholen müssen (“Logos & Vorlagen” der Universität Basel). Würde es sich also im vorliegenden Fall um Mitarbeiter der Universität Basel handeln, dürften diese das Logo für ihre Projektseite benutzen; die Bewilligung der Universität dafür liegt durch die vorgenannte Regelung vor.