Die Vergabe von Lizenzen erfolgt grundsätzlich durch eine vertragliche Vereinbarung (Lizenzvertrag) zwischen dem Lizenzgeber (Urheber oder einem Rechteinhaber) und dem Nutzer (Lizenznehmer). Dem Vertrag ist dann zu entnehmen, welche Nutzungsbefugnisse in welchem Umfang der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einräumt. In der Regel gestattet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer Herstellungs-, Vertriebs- und/oder Gebrauchslizenzen. Ebenso können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, so z.B. nach Zahl (z.B. nur eine bestimmte Anzahl von Aufführungen), nach Zeit (z.B. Dauer der Ausstrahlung eines Films im Kino) oder nach Gebiet (vgl. Hilty,Urheberrecht, 2011, 267 f.).