Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an dem Beitrag. Selbst wenn der Lehrer durch Arbeitsvertrag oder Reglementen seine Urheberrechte auf die Schule übertragen hat, dann gilt dies nicht für Werke, die er in seiner Freizeit schafft.
Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an dem Beitrag. Selbst wenn der Lehrer durch Arbeitsvertrag oder Reglementen seine Urheberrechte auf die Schule übertragen hat, dann gilt dies nicht für Werke, die er in seiner Freizeit schafft.