Nein. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nicht vom Urheber getrennt werden, weil es die Urheber in ihrer persönlichen Beziehung zum Werk schützt.
Nein. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nicht vom Urheber getrennt werden, weil es die Urheber in ihrer persönlichen Beziehung zum Werk schützt.