Nein, das Museum muss der Künstlerin als Urheberin des Werks dieses zur Rücknahme anbieten (Art. 15 Abs. 1 URG). Erst wenn die Künstlerin die Rücknahme verweigert, dann darf das Werk beseitigt werden.
Nein, das Museum muss der Künstlerin als Urheberin des Werks dieses zur Rücknahme anbieten (Art. 15 Abs. 1 URG). Erst wenn die Künstlerin die Rücknahme verweigert, dann darf das Werk beseitigt werden.