Nein, in beiden Fällen wird das Werkexemplar festgehalten – bei analogen Fotos allein schon durch das Negativ (vgl. Hilty, Urheberrecht, 2011, 134) und bei Digitalfotos durch die Tatsache, dass das Foto (die Fotodatei) gespeichert wird.
Nein, in beiden Fällen wird das Werkexemplar festgehalten – bei analogen Fotos allein schon durch das Negativ (vgl. Hilty, Urheberrecht, 2011, 134) und bei Digitalfotos durch die Tatsache, dass das Foto (die Fotodatei) gespeichert wird.