An die Verwertungsgesellschaften – Art. 13 Abs. 3 URG. Nur die Verwertungsgesellschaften, nicht aber der Urheber, sind berechtigt, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.
An die Verwertungsgesellschaften – Art. 13 Abs. 3 URG. Nur die Verwertungsgesellschaften, nicht aber der Urheber, sind berechtigt, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.