Ja, es tritt sog. internationale Erschöpfung ein. Nach Schweizer Urheberrecht kann der rechtmässige Erwerber des Werkexemplars dieses dann frei weiterveräussern oder sonstwie verbreiten (tiefergehend hierzu BGE 124 III 321 ff.).
Ja, es tritt sog. internationale Erschöpfung ein. Nach Schweizer Urheberrecht kann der rechtmässige Erwerber des Werkexemplars dieses dann frei weiterveräussern oder sonstwie verbreiten (tiefergehend hierzu BGE 124 III 321 ff.).