5.1.1-1 Was heisst “kollektive Verwertung”?

FAQ

Eine kollektive Verwertung liegt vor, wenn nicht der einzelne Urheber oder Rechteinhaber sein Werk individuell verwertet, sondern die Verwertung durch die Verwertungsgesellschaften (VG) kollektiv vorgenommen wird. Einerseits werden kollektiv für alle Urheber und Rechteinhaber deren Rechte wahrgenommen, andererseits für alle entsprechenden Nutzungen, die Vergütungen kollektiv eingezogen. Beispiel für eine kollektive Verwertung ist die Verwertung für Vervielfältigungen im Rahmen des Eigengebrauchs (Art. 19 i.V.m. Art. 20 URG konkretisiert durch Gemeinsame Tarife 8 & 9).