Grundsätzlich ja. Es ist erlaubt Auszüge von Videos lokaler Informationsseiten für die Berichterstattung über den Universitätsanlass zu verwenden, vorausgesetzt der Event ist noch aktuell und von Interesse für die Öffentlichkeit. Weiter ist die Quelle und der Urheber oder die Urheberin anzugeben und die Auszüge von den Videos müssen als solche erkennbar sein.