Grundsätzlich nein, eine solche enge Verbundenheit entsteht bei “Facebook-Freunden” nicht. Juristische Lehrmeinungen gehen (noch) davon aus, dass Kontakte, die im Internet entstanden sind, nicht dazu gehören. Die enge Verbundenheit entsteht ja gerade durch einen kleinen eng begrenzten Personenkreis, was bei Facebook-Freunden eben nicht der Fall ist.