Ja das Downloaden von Werken aus einer Internettauschbörse für den persönlichen privaten Eigengebrauch (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG) ist nach schweizerischem Urheberrecht erlaubt, solange die Werke, welche in der Internettauschbörse angeboten werden, bereits veröffentlicht sind. Unzulässig wäre es, unveröffentlichte Werke herunterzuladen, da der Eigengebrauch nur an veröffentlichten Werken zulässig ist. Unerheblich aus Sicht des Nutzers ist es, ob er aus legaler oder illegaler Quelle downloadet.
Unzulässig, da vom Eigengebrauch (Art. 19 URG) nicht mehr gedeckt, ist aber der Upload von Werken in eine Internettauschbörse, ausser eine solche würde nur innerhalb des privaten Eigengebrauchs genutzt, also unter Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde. Dabei ist zu beachten, dass viele Filesharing-Programme automatisch parallel Dateien sowohl herunterladen auch hochladen.