Ja, nach Gesetz ist es unerheblich, in welchem Medium (Buch, Bild, Homepage, App, Film, …) ein Zitat verwendet wird. Entscheidend ist aber, dass das Zitat eine Erläuterungs-, Hinweis- oder Veranschaulichungsfunktion hat, im Umfang vom Zitatzweck gedeckt ist und als Zitat ausgewiesen ist und die Quelle angegeben ist (Art. 25 Abs. 2 URG).