Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.
Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.