5b.2.3 WIEVIEL Geld darf für FOSS verlangt werden?
Für die Übertragung von FOSS darf Geld verlangt werden, d.h. Computerprogramme welche unter einer FOSS Lizenz vertrieben werden, dürfen verkauft werden und zwar von jedermann.
Es ist jedoch verboten für die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte Geld zu verlangen. Es ist also zwischen dem Verkauf der Software selbst und dem “Verkauf” der dazugehörigen Urheberrechte (d.h. Lizenzgebühren) zu unterscheiden.