Um sicherzustellen, dass die gerichtliche Verfügung innert nützlicher Frist umgesetzt wird, sollte gleichzeitig auch beantragt werden, dass das Gericht eine Zwangsvollstreckung auf Grundlage von Art. 292 Strafgesetzbuch angedroht. Diese sieht bei Ungehorsam gegen die amtliche Verfügung eine strafrechtliche Sanktion vor. Stellt das Gericht fest, dass mit der Herstellung von Gegenständen Urheberrechte verletzt wurden, kann es die Einziehung und Verwertung oder Vernichtung der widerrechtlich hergestellten Gegenstände anordnen.