Um Anordnung vorsorglicher Massnahmen kann namentlich ersucht werden zwecks:
- Beschlagnahmung von Werkexemplaren;
- Untersuchung durch einen Sachverständigen;
- Gesuch um Bestandesaufnahme;
- Sammeln von Informationen und Auskünften im Hinblick auf die Ermittlung der Herkunft, der Menge und der Empfänger der gefälschten Ware;
- Verhinderung der Verwendung, Herstellung, Einmischung in den Handel mit gefälschten Werken;
- Beschlagnahmung von gefälschten Exemplaren und des Herstellungsmaterials.