Beim Dispositiv eines Urteils andelt es sich um den letzten Teil des Urteils, das den Entscheid als solchen enthält, ohne die Begründung und die Erwägungen, die in der Regel vorher aufgeführt sind. Im konkreten hält das Dispositiv fest, ob das Gericht eine Gutheissung, eine Abweisung oder allenfalls Gründe für eine Erledigung des Verfahrens entschieden hat, wer welche Kosten zu tragen hat und welche Möglichkeiten bestehen, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen.