Urheberrechtsverletzungen werden nur verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Das heisst, dass Verstösse, die die geschädigte Person nicht zur Anzeige bringt, nicht verfolgt werden. Ein Kläger hat nach Erstatten der Anzeige die Möglichkeit, seinen Strafantrag wieder zurückzuziehen und so die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.