Ja, der Träger ist nicht massgeblich dafür, ob eine Vervielfältigung vorliegt. Das Werk wird einerseits in den Speicher eines Computers kopiert und andererseits in die Netzwerk-Server von WhatsApp. Diese beiden Kopien gelten als Vervielfältigungen. Somit ist zu prüfen, ob Sie Genehmigungen einholen müssen oder ob eine Ausnahmereglung vom Urheberrecht zur Anwendung kommt.