7.4.2.3-2 Für meine Schülerinnen und Schüler möchte ich eine WhatsApp-Gruppe einrichten, um die Übermittlung von Unterlagen zu vereinfachen. Mache ich in diesem Fall Werke zugänglich?

FAQ

Ja, wenn Sie Ihren Schülerinnen und Schülern über WhatsApp ein Werk zukommen lassen, machen Sie dieses Werk für die Empfangenden erfahrbar und somit zugänglich. Wenn das Werk auf das Gerät des oder der Empfangenden kopiert wird, entspricht dies einer Vervielfältigung. Derartige Vervielfältigungen sind allerdings zulässig, sofern es sich um einen privaten Eigengebrauch handelt. Zudem gilt allenfalls die Ausnahmeregelung der Verwendung für den Unterricht.