7.4.2.3-4 Ich möchte einen Inhalt retweeten, mache ich ihn damit zugänglich?

FAQ

Das hängt von dem betreffenden Inhalt ab. Manche Tweets gelten nicht als Werke im Sinne des URG. Der individuelle Charakter des Inhalts lässt sich bei einem auf 140 Zeichen beschränkten Tweet kaum nachweisen. Dennoch ist Vorsicht angebracht. Zahlreiche Tweets oder Teile von Tweets können als Werke eingestuft werden, insbesondere, wenn sie Dateien wie GIFs, Fotografien oder Videofilme enthalten. In diesen Fällen werden sie durch retweeten zugänglich gemacht.