Grundlagen des Urheberrechts 1. WO… wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar? 1.1 Territorialitätsprinzip 1.2 Nutzung in der Schweiz 1.3 Nutzung im Ausland 1.4 Verträge mit internationalem Bezug 1.5 Lokalisierung der Werknutzung bei der Online-Verbreitung von geschützten Werken 1.6 Unterschiedliche Urheberrechtsgesetze am Beispiel der Schutzdauer von Werken 2. WAS… ist ein geschütztes Werk? 2.1 Urheberrechtlich geschütztes Werk 2.1.1 Geistige Schöpfung 2.1.2 Individueller Charakter 2.1.3 Ausdrucksform 2.1.4 Teile und Titel von Werken, Entwürfe 2.2 Werkkategorien 2.2.1 Sprachwerke 2.2.2 Musik- und Tonwerke 2.2.3 Werke der bildenden Kunst 2.2.4 Technische oder wissenschaftliche Werke 2.2.5 Bauwerke 2.2.6 Werke der angewandten Kunst 2.2.7 Fotos und Filme 2.2.8. Website, Homepage, Webpage und Co. 2.2.9 Choreographien und Pantomimen 2.3 Keine geschützten Werke 2.4 Werke zweiter Hand 2.5 Sammlungen 2.6 Wie lange ist ein Werk geschützt? 2.6.1. Schutzfristen – Beginn und Ende 2.6.1.1. Unbekanntes Todesdatum des Urhebers 2.6.1.2 Unbekannte Urheberschaft 2.6.1.3 Verwaiste Werke 2.6.1.4 Unveröffentlichte Werke 2.6.1.5 Miturheberschaft 2.6.2 Schema der urheberrechtlichen Schutzfristen 2.6.3 Berechnung der Schutzfrist 2.6.4 Nutzung gemeinfreier Werke 3. WER… hat die Urheberrechte am Werk? 3.1 Urheber 3.2 Miturheber 3.3 Urheberschaft bei unbekannten Urhebern 3.4 Andere Rechteinhaber 3.4.1 Übertragung durch Vertrag 3.4.2 Verlagsvertrag 3.4.3 Lizenzvertrag 3.4.4 Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse 3.4.4.1 Urheberrechte im Arbeitsverhältnis 3.4.4.2 Urheberrechte von Lehrpersonen 3.4.4.3 Urheberrechte von Lernenden 4. WELCHE… Rechte am Werk sind geschützt? 4.1 Urheberpersönlichkeitsrecht 4.1.1 Erstveröffentlichungsrecht 4.1.2 Anerkennung der Urheberschaft 4.1.3 Schutz der Werkintegrität 4.2 Vermögensrecht (Werkverwendungen) 4.2.1 Vervielfältigung eines Werks 4.2.2 Verbreitung eines Werks 4.2.3 Wahrnehmbar- oder Zugänglichmachung des Werks 4.2.4 Senden eines Werks 5a. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? – Gesetzliche Ausnahmen 5a.1 Wie gleicht das Gesetz den Eingriff in das Ausschliesslichkeitsrecht des Urhebers aus? 5a.1.1 Verwertung über Verwertungsgesellschaften 5a.2 Verwendung zum Eigengebrauch 5a.2.1 Privater Eigengebrauch 5a.2.2 Schulischer Eigengebrauch 5a.2.3 Betriebsinterner Eigengebrauch 5a.2.4 Vervielfältigungen durch einen Dritten 5a.2.5 Gegenausnahmen (sog. Schrankenschranken) 5a.2.5.1 Einschränkungen des Eigengebrauchs 5a.2.5.2 Vergütungspflicht für den Eigengebrauch 5a.3 Sicherungs- und Archivierungsexemplare 5a.3.1 Archivierungskopie 5a.3.2 Sicherungs- und Archivierungskopie 5a.4 Die vorübergehende Vervielfältigung eines Werkes 5a.5 Verwendung von Werken zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung 5a.6 Das Zitatrecht 5a.7 Verwendung von verwaisten Werken 5a.8 Verwendung durch Menschen mit Behinderungen 5a.9 Werke auf allgemein zugänglichem Grund 5a.10 Verwertungsgesellschaften 5a.10.1 Schweizer Verwertungsgesellschaften 5a.10.2 Entsprechende Stellen im Ausland 5a.10.3 Beaufsichtigte Tätigkeiten 5a.10.4 Nicht beaufsichtigte Tätigkeiten 5a.10.5 Umfang der Bundesaufsicht 5a.11 Berichterstattung über aktuelle Ereignisse 5b. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? – Vertragliche Lizenzen 5b.1 Creative Commons Lizenzen 5b.1.1 Welchen Inhalt regeln alle sechs Creative Commons Lizenzen? 5b.1.2 Welches sind die einzelnen Elemente von Creative Commons Lizenzen? 5b.2 Free and Open Source Software Licenses 5b.2.1 WELCHE Rechte werden Lizenziert? 5b.2.2 WER sind Lizenzgeber und Lizenznehmer? 5b.2.3 WIEVIEL Geld darf für FOSS verlangt werden? 5b.2.5 WAS passiert wenn eine FOSS Lizenz verletzt wird? 5b.3 Erweiterte Kollektivlizenzen 6. UND… Folgen aus Urheberrechtsverletzungen? 6.1 Zivilrechtliche Klagen nach dem URG 6.1.1 Feststellungsklage 6.1.2 Leistungsklage 6.1.3 Einziehung von widerrechtlich hergestellten Gegenständen 6.1.4 Voraussetzungen für die Feststellungs-, Leistungsklagen und Klagen auf Einziehung 6.2 Zivilrechtliche Klagen nach Obligationenrecht 6.2.1 Klage auf Schadenersatz 6.2.2 Klage auf Genugtuung 6.2.3 Klage auf Herausgabe eines Gewinns 6.3 Vorsorgliche zivilrechtliche Massnahmen 6.4 Veröffentlichung und Mitteilung von Urteilen 6.5 Strafrechtliche Massnahmen 6.5.1 Verletzung der absoluten Rechte der Inhaber von Urheberrechten 6.5.2 Unterlassung der Quellenangabe 6.5.3 Einziehung von Werken, mit dem der Rechtsverstoss begangen wurde 7. Urheberrecht und soziale Medien 7.1 Was ist der Zusammenhang zwischen Urheberrecht und sozialen Medien? 7.1.1 Was sind soziale Medien? 7.1.2 Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien 7.1.3 Digitale Verwendungsmöglichkeiten und ihre Entwicklung 7.2 Rechtlicher Rahmen im Wandel 7.3 Weshalb werfen soziale Medien urheberrechtliche Fragen auf? 7.3.1 Zahlreiche Unterarten sozialer Medien 7.3.1.1 Kategorisierung nach Funktionen 7.3.1.2 Einteilung nach Partizipationsmöglichkeiten 7.3.1.3 Einteilung nach Finanzierungsmodellen 7.4 Soziale Medien und Urheberrecht 7.4.1 Urheberpersönlichkeitsrechte 7.4.1.1 Anerkennung der Urheberschaft 7.4.1.2 Schutz der Werkintegrität 7.4.1.3 Erstveröffentlichungsrecht 7.4.2 Vermögensrechte 7.4.2.1 Vervielfältigungsrecht 7.4.2.2 Verbreitungsrecht 7.4.2.3 Recht auf Wahrnehmbar- oder Zugänglichmachung 7.5 Welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Akteure, welche Risiken gehen sie ein? 7.5.1 Nutzende von Werken auf sozialen Medien 7.5.1.1 Grundsatz 7.5.1.2 Urheberrechtliche Schranken 7.5.1.2.1 Privater Eigengebrauch 7.5.1.2.2 Schulischer Eigengebrauch 7.5.2 Urhebende von Werken und soziale Medien 7.5.2.1 Ein Urheber oder eine Urheberin bemerkt eine nicht genehmigte Verwendung seines oder ihres Werkes 7.5.2.2 Von den Urhebenden zugänglich gemachte Werke 7.5.3 Ein Dienstleistungsanbieter oder eine -anbieterin bemerkt, dass ein Werk auf seinen oder ihren sozialen Medien verwendet wird