7.4 Soziale Medien und Urheberrecht
Das URG unterscheidet nicht zwischen der Nutzung von Werken in sozialen Medien und der Nutzung von Werken in traditionellen Medien.
Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die Art und Weise, wie Urheberrechte in Sozialen Medien greifen, sowie über ihren Umfang.