Nein und Ja. Die e-Learning-Plattform ist eine Datenbank und damit ein Sammelwerk nach Art. 4 URG. Sie ist bezüglich Auswahl und Anordnung der Inhalte (Daten) geschützt, wenn diese als geistige Schöpfungen mit individuellem Inhalt angesehen werden können. Das eigens erdachte Schema, nach dem die Plattform aufgebaut ist, erfüllt diese Voraussetzungen. Die Plattform ist daher urheberrechtlich geschützt und es braucht grundsätzlich die Zustimmung der Urheber. Allerdings muss hier die Schrankenbestimmung nach Art. 19 Abs. 1 lit. b URG beachtet werden, nach der unter bestimmten Voraussetzungen keine Zustimmung erforderlich ist, wenn das Werk für den Unterricht benutzt wird (schulischer Eigengebrauch).