Nein, denn das Recht zur Erstveröffentlichung gehört zu den Urheberpersönlichkeitsrechten und kann nicht übertragen werden. Ein Verlag “hilft” einem Urheber allenfalls bei der Veröffentlichung, lässt sich dafür aber in der Praxis das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht des Urhebers übertragen.