Nein, die Universität hat keine Urheberrechte, amit auch nicht das Recht zur Veröffentlichung (Vervielfältigung und Zugänglichmachen). Sie hätte gemäss ihrem Reglement das Recht nur dann, wenn die Fotos der Studierenden innerhalb des Studiums gemacht worden wären. Darüber lässt sich hier streiten. Dem Zweck nach ist aber eher davon auszugehen, dass nur Werke gemeint sind, die tatsächlich im Rahmen des Studiums entstehen – sind die Fotos eher zufällig und als Freitzeitbeschäftigung der Studierenden entstanden, dann besteht der Zusammenhang mit dem Studium nicht. Die Universität X muss sich zur Veröffentlichung das Einverständnis der Studierenden einholen.