Nach dem Gemeinsamen Tarif 7 Ziff. 7.4. dürfen im Rahmen des schulischen Eigengebrauchs ganze Radio- und Fernsehsendungen – sofern Radio oder TV einzige Quellen sind, also keine CDs oder DVDs mit den entsprechenden Sendungen im Handel erhältlich sind – auf einer schulinternen und passwortgeschützten Plattform abgespeichert und archiviert und diese anschliessend den angehörigen der Bildungseinrichtung zugänglich gemacht werden. (vgl. auch Merkblatt “Netzbasierte Nutzung von ganzen Radio- und TV Sendungen durch Schulen”).