Ja, sofern er im Falle der Verwendung fremder Werke den Zugang zu dem digitalen Semesterapparat auf seine Studierenden schützt (Passwort) und er je nach Werkart den Umfang der Werkkopien beachtet. Eigene Werke darf er frei zugänglich zur Verfügung stellen, sofern er die Rechte daran nicht abgetreten hat.