Wer in seinem Urheberrecht verletzt oder gefährdet wird, kann vom Gericht verlangen, die bestehende Rechtsverletzung zu beseitigen (Beseitigungsklage, Art. 62 Abs. 1 lit. b URG). Der Kläger muss belegen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Er muss insbesondere Dokumente vorlegen oder Zeugen vorweisen können, die die bestehende Rechtsverletzung beweisen können.