Risiken einer Mithaftung

Im Allgemeinen bieten die sozialen Medien den Inhabenden von Urheberrechten eine ganze Reihe von Kontakt- und Meldemöglichkeiten, um die Risiken einer Mithaftung einzuschränken. So bietet YouTube beispielsweise unter dem Namen ContentID ein System zur automatischen...

7.4.2.3-3 Eine Autorin im Internet ein Werk zur Verfügung gestellt, das dem Publikum frei zugänglich ist. Kann ich es auf meiner Facebook-Seite posten oder muss ich die Genehmigung der Autorin einholen?

Ein einfacher Link auf die Seite, auf der das Werk gehosted wird, ist zulässig, da dies kein Zugänglichmachen darstellt. Wenn Sie ein Exemplar des Werks auf sozialen Medien posten, machen Sie das Werk zugänglich und müssen demnach eine Genehmigung einholen.

7.4.2.3-2 Für meine Schülerinnen und Schüler möchte ich eine WhatsApp-Gruppe einrichten, um die Übermittlung von Unterlagen zu vereinfachen. Mache ich in diesem Fall Werke zugänglich?

Ja, wenn Sie Ihren Schülerinnen und Schülern über WhatsApp ein Werk zukommen lassen, machen Sie dieses Werk für die Empfangenden erfahrbar und somit zugänglich. Wenn das Werk auf das Gerät des oder der Empfangenden kopiert wird, entspricht dies einer Vervielfältigung....