Wie ist mit Werken mit einem Copyright-Zeichen©, einem Wasserzeichen, mit einem Vermerk, wie z.B. “alle Rechte vorbehalten” oder mit ähnliche Markierungen umzugehen?
Derartige Kennzeichnungen von Werken lösen oft Unsicherheit aus, da der Eindruck erweckt wird, das Werk sei dank diesen Markierungen urheberrechtlich geschützt. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Schweizer Urheberrecht (und viele andere ausländischen Urheberrechte) sieht keine Kennzeichnungs- oder Registrierungspflicht von Werken vor. Es gibt weder Register noch Listen, in denen Werke oder Urheber eingetragen werden müssen (im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patente oder Marken). Für den urheberrechtlichen Schutz kommt es allein darauf an, dass die Voraussetzungen aus Art. 2 Abs. 1 URG (zum Ausdruck gebrachte menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter) erfüllt sind. Kennzeichen oder Vermerke können aber immerhin eine Art “Warnfunktion” erfüllen, um dafür zu sensibilisieren, dass möglicherweise Urheberrechte bei Verwendung des Werks verletzt werden können.