Es reicht nicht aus zu behaupten, dass ein Werk ohne Einwilligung verwendet wurde und aufgrund dieser widerrechtlichen Verwendung ein schwerwiegender finanzieller Schaden oder eine Rufschädigung droht. Die Tatsachen und Folgen müssen dem Gericht unter Vorlage der Beweismittel glaubhaft belegt werden. Spontane schriftliche Zeugenaussagen oder private Gutachten können zwar herangezogen werden, um Ansprüche glaubhaft zu machen, sie müssen aber anschliessend vertieft geprüft werden.