Zitatrecht ist zwingendes Gesetz
Die Zitatfreiheit nach Art. 25 URG ist zwingendes Recht (gesetzliche Lizenz). Es kann durch einen Vertrag nicht wegbedungen werden. Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang allerdings bei ausschliesslich digital angebotenen Werken, zu welchen man als Werknutzer oder Werknutzerin nur noch Zugang hat, wenn man eine Lizenzgebühr bezahlt. Damit ist der Werkgenuss – die Grundvoraussetzung um ein Werk zitieren zu können – nicht mehr sichergestellt. Diese Werke sind zwar grundsätzlich veröffentlicht, aber nur jenen zugänglich und damit auch zitierbar, die für den Zugang eine Lizenzgebühr bezahlen. Bezahlt man keine Lizenzgebühr, erhält man keinen Zugang zu diesen Werken und kann sie damit auch nicht zitieren, womit die Zitatfreiheit – das Recht veröffentlichte Werke ohne Einwilligung des Urhebers zitieren zu dürfen – ins Leere läuft. (vgl. dazu auch Hilty, Urheberrecht, 2011, 205f.)