7.1.1 Was sind soziale Medien?
Der Bundesrat definiert soziale Medien wie folgt: «Social Media oder soziale Netzwerke sind mehr oder weniger offene, interaktive und partizipative Plattformen, die es Nutzenden ermöglichen zu kommunizieren, Beziehungen aufzubauen und diese zu pflegen.» (Bundesrat, Rechtliche Basis für Social Media: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011, S. 2). Dank dieser Plattformen können die Nutzenden allein oder zusammen mit Dritten Inhalte veröffentlichen oder bereits bestehende Inhalte mit anderen Nutzenden teilen, die möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind.
Soziale Netzwerke fördern den Austausch und die Verbreitung von Informationen sowie die Suche nach Informationen. Es bestehen verschiedene Kommunikationsformen. Soziale Medien ermöglichen den privaten Austausch zwischen zwei Nutzenden innerhalb eines beschränkten Bekanntenkreises, aber auch die öffentliche Kommunikation je nach Vertraulichkeitsgrad. Die Kommunikation richtet sich in diesem Fall an eine unbestimmte Anzahl Empfänger, die nicht zwingend einem bestimmten sozialen Netz angehören müssen (Trudel P./Abran F. Gérer les enjeux et risques juridiques du Web 2.0, CEFRIO, 2012, S. 32). Mit geringem Aufwand können Nutzende allein oder zusammen mit Dritten Inhalte generieren und diese anderen zugänglich machen sowie Inhalte von und über Dritte austauschen (Bundesrat, Rechtliche Basis für Social Media: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011, S. 2).