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    • Was... ist ein geschütztes Werk?
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  1. German
  2. Copyright
  3. 3. WER... hat die Urheberrechte am Werk?
  4. 3.4 Andere Rechteinhaber
  5. 3.4.4 Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse
  • Grundlagen des Urheberrechts
  • 1. WO... wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar?
  • 2. WAS… ist ein geschütztes Werk?
  • 3. WER... hat die Urheberrechte am Werk?
    • 3.1 Urheber
    • 3.2 Miturheber
    • 3.3 Urheberschaft bei unbekannten Urhebern
    • 3.4 Andere Rechteinhaber
      • 3.4.1 Übertragung durch Vertrag
      • 3.4.2 Verlagsvertrag
      • 3.4.3 Lizenzvertrag
      • 3.4.4 Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse
        • 3.4.4.1 Urheberrechte im Arbeitsverhältnis
        • 3.4.4.2 Urheberrechte von Lehrpersonen
        • 3.4.4.3 Urheberrechte von Lernenden
  • 4. WELCHE... Rechte am Werk sind geschützt?
  • 5. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen?
  • 5b. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? - Vertragliche Lizenzen
  • 6. UND... Folgen aus Urheberrechtsverletzungen?
  • 7. Urheberrecht und soziale Medien

3.4.4 Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse

Index

Oft entsteht ein schöpferisches Werk im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen.

  • Urheber können in einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen und aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk erstellen, z.B. bei einer Zeitung angestellte Journalisten, zu deren Aufgaben das Verfassen von Artikeln gehört. Ebenso kann an Lehrer oder Dozenten oder sonstige Mitarbeiter von Lehranstalten gedacht werden, die für ihre Schüler, Studierende oder Vorgesetzte Unterrichts- oder Vorlesungsmaterialien erstellen.

Haben Arbeitgeber in diesen Fällen auch Urheberrechte an den Werken?

  • Auch können Schüler, Auszubildende, Studierende oder Doktoranden im Rahmen ihrer schulischen, universitären oder sonstigen beruflichen Ausbildung Urheber sein, z.B. von Master- oder Bachelorarbeiten, Dissertationen aber auch von im Unterricht hervorgebrachten Werken (Gedichte, Fotografien etc.) oder von handwerklichen, künstlerischen Schöpfungen (z.B. Tischlerarbeit, Kunstmappe einer Bewerberin einer Kunsthochschule)

Haben die (Ausbildungs-)Institutionen in diesen Fällen auch Urheberrechte an den Werken?

Dienstleistungen

FAQs FAQs von echten Fällen ermöglichen das schnelle finden von Antworten auf alltägliche Fragen aus dem digitalen Recht.
Wissensdatenbank Die detaillierte Wissensdatenbank informiert über urheberrechtliche Aspekte im Umgang mit neuen Technologien und Medien.
Schulungen Breites Angebot von on- und offline Trainings sowie interaktive Fallstudien
Beratung Ein Juristenteam mit fundierten Kenntnissen in Urheber-, Datenschutz- und Lizenzrecht steht für deine Fragen zur Verfügung.

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CCdigitallaw ist ein nationales Kompetenzzentrum für digitales Recht, welches schweizer Hochschulen (Studenten, Akademiker und Administration) bei rechtlichen Fragen rund um Digitalisierung und Nutzung neuer Medien und Technologien unterstützt. Dazu bietet das Zentrum drei Hauptdienstleistungen: eine online Wissensdatenbank, online und offline Kursangebote und einen Beratungsservice.

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