Übertragung der
Urheberrechte auf ein Bildungsinstitut und Verlagsvertrag
Für eine Lehrperson
an einer Bildungsinstitution kann die
Übertragung ihrer Urheberrechte besondere Fragen aufwerfen, wenn
diese Person mit einem Verlag einen Verlagsvertrag
über die Veröffentlichung eines Beitrags abschliessen möchte
aber auch gleichzeitig der Bildungsinstitution - sei es durch
vorgegeben Reglemente oder durch Arbeitsvertrag - die Urheberrechte
am
Werk übertragen hat.
Einerseits müssen
die Regelungen im Verlagsvertrag
beachtet werden; insbesondere darf die Lehrperson in der Regel ihren
Beitrag nicht anderswo veröffentlichen (Enthaltungspflicht).
Andererseits untersteht sie aber auch den Reglementen
der Universität oder den Regelungen in ihrem Arbeitsvertrag,
nach denen auch die Universität Urheberrechte hat und daher
ebenfalls über den Abschluss eines Verlagsvertrag bestimmen kann.
Für den Abschluss
des Verlagsvertrags braucht die Lehrperson dann die Einwilligung der
jeweiligen Bildungsinstitution. Nicht selten kommt es hier zu
Interessenskonflikten: die Bildungseinrichtung wünscht ebenfalls
eine Veröffentlichung des Werks, aber auf anderen Wegen als über
einen Verlag, z.B. über frei zugängliche Quellen (insbesondere Open
Access). Der Verlag hingegen möchte sich die alleinige
Veröffentlichung vorbehalten. Die Lehrperson möchte als Ersteller
des Beitrags vielleicht eine Vergütung für den Beitrag. Diesen
Konflikt gilt es dann mit der Bildungseinrichtung und dem Verlag zu
lösen, ggf. gesonderte Vereinbarungen dazu abzuschliessen. In
Einzelfällen, insbesondere im universitären Bereich gibt es hierzu
Reglemente, z.B. Art. 49 der Personalordnung der Universität Genf
(Règlement
sur le personnel de l'Université de 17 mars 2009) über die
Übertragung von Urheberrechten auf die Universität bei
Interessenskonflikten mit Dritten oder auch § 15 Abs. 2 der Ordnung
über Nebentätigkeiten, Vereinbarungen mit Dritten und die
Verwertung von geistigem Eigentum im Rahmen der universitären
Tätigkeit” der Universität Basel vom 18. August 2004 über
die Verteilung von etwaigen Vergütungen bei der Verwertung von
Urheberrechten zwischen Universität und Mitarbeiter.