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  2. Copyright
  3. 5b. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? - Vertragliche Lizenzen
  4. 5b.2 Free and Open Source Software Licenses
  5. 5b.2.2 WER sind Lizenzgeber und Lizenznehmer?
  • Grundlagen des Urheberrechts
  • 1. WO... wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar?
  • 2. WAS… ist ein geschütztes Werk?
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  • 4. WELCHE... Rechte am Werk sind geschützt?
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  • 5b. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? - Vertragliche Lizenzen
    • 5b.1 Creative Commons Lizenzen
    • 5b.2 Free and Open Source Software Licenses
      • 5b.2.1 WELCHE Rechte werden Lizenziert?
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      • 5b.2.4 WIE darf FOSS durch Lizenznehmer weiterverbreitet werden?
      • 5b.2.5 WAS passiert wenn eine FOSS Lizenz verletzt wird?
  • 6. UND... Folgen aus Urheberrechtsverletzungen?
  • 7. Urheberrecht und soziale Medien

5b.2.2 WER sind Lizenzgeber und Lizenznehmer?

Index

Lizenzgeber können Einzelurheberinnen sein, d.h. sie haben das ganze Computerprogramm alleine geschrieben und sind damit Inhaber der Urheberrechte am gesamten Computerprogramm. Oft sind arbeiten aber viele Programmierer zusammen an Free and Open Source Software, diese können dann als Miturheber gelten. Die Abgrenzung kann im Einzelfall aber schwierig sein.

In der Regel werden alle Rechte direkt von den Rechteinhabern lizenziert. Es gibt aber auch Lizenzen welche Unterlizenzen erlauben.

Je nach Software-Projekt kommt es auch vor, dass Leute welche sich am Programmieren beteiligen, ihre urheberrechte an das Projekt abtreten müssen. Das geschieht über sogenannte Contributor Agreements.

Dienstleistungen

FAQs FAQs von echten Fällen ermöglichen das schnelle finden von Antworten auf alltägliche Fragen aus dem digitalen Recht.
Wissensdatenbank Die detaillierte Wissensdatenbank informiert über urheberrechtliche Aspekte im Umgang mit neuen Technologien und Medien.
Schulungen Breites Angebot von on- und offline Trainings sowie interaktive Fallstudien
Beratung Ein Juristenteam mit fundierten Kenntnissen in Urheber-, Datenschutz- und Lizenzrecht steht für deine Fragen zur Verfügung.

Über uns


CCdigitallaw ist ein nationales Kompetenzzentrum für digitales Recht, welches schweizer Hochschulen (Studenten, Akademiker und Administration) bei rechtlichen Fragen rund um Digitalisierung und Nutzung neuer Medien und Technologien unterstützt. Dazu bietet das Zentrum drei Hauptdienstleistungen: eine online Wissensdatenbank, online und offline Kursangebote und einen Beratungsservice.

Partner


Das Kompetenzzentrum in Digitalem Recht ist ein gemeinsames Projekt der Università della Svizzera Italiana (USI), der Universität Basel (UNIBAS), der Université de Neuchâtel (UNINE), der Université de Genève (UNIGE ) und der Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz (CBU-KUB).

Kontakt


Bei Fragen zum digitalen Recht gibt das Juristenteam des Kompetenzzentrums gerne persönlich Antwort, per Mail, telefonisch oder per online Chat.
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  • tel: +41586664930
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This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License

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