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  3. 2. WAS… ist ein geschütztes Werk?
  • Grundlagen des Urheberrechts
  • 1. WO... wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar?
  • 2. WAS… ist ein geschütztes Werk?
    • 2.1 Urheberrechtlich geschütztes Werk
    • 2.2 Werkkategorien
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  • 5b. WIE… dürfen andere ein Werk nutzen? - Vertragliche Lizenzen
  • 6. UND... Folgen aus Urheberrechtsverletzungen?
  • 7. Urheberrecht und soziale Medien

2. WAS… ist ein geschütztes Werk?

Index Zu beachten

“Das Urheberrechtsgesetz regelt nicht den Schutz der Urheber, sondern den urheberrechtlichen Schutz von Werken”

(Reto M. Hilty, Urheberrecht, 11. Auflage, S. 65)

Ein “urheberrechtlich geschütztes Werk” ist das Herzstück des Urheberrechts. Ohne ein solches Werk gäbe es keine Künste, wie z.B. Malerei, Musik, Film, Theater, Literatur, Architektur und auch die Wissenschaft wäre um viele Inhalte ärmer. Durch Kreativität und geistige Leistungen wird “geistiges Eigentum” geschaffen, was wiederum für das Kultur- und Wissenschaftsleben einer Gesellschaft unabkömmlich ist. Diese Leistung wird unter einen besonderen Schutz gestellt, damit sie ihrem Wert entsprechend genutzt werden kann und insbesondere nicht durch Verfälschung und unbegrenzte Vervielfältigungen ihre Qualität verliert. Und doch löst der Begriff “urheberrechtlich geschütztes Werk” bei vielen etwas Unbehagen aus. Denn man muss sich damit auseinandersetzen, was man mit einem Werk machen kann und darf und was nicht. Denn all die Rechte, Verbote und Ausnahmen (Schrankenbestimmungen) des Urheberrechts beziehen sich nur auf “urheberrechtlich geschützte Werke”. Sind Werke hingegen nicht durch das Urheberrecht geschützt, so kann auch keine Urheberrechtsverletzung begangen werden.


Zu beachten

Schutz ausserhalb des Urheberrechts

Das Urheberrecht ist nicht der einzige rechtliche Aspekt, der beachtet werden muss, wenn man Inhalte aus einem Werk verwenden will. Unabhängig davon, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht und ob die Verwendung des Werks nach dem Urheberrechtsgesetz erlaubt ist, gibt es andere gesetzliche, vertragliche oder ethische Regelungen, die eine Rolle spielen können. Das gilt insbesondere für das Recht auf Achtung der Persönlichkeit, Recht auf Privatsphäre, Verbot des unlauteren Wettbewerbs oder Plagiatsverbot.

z.B. ein Paparazzi-Foto eines Prominenten, das der Fotograf wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten schon gar nicht fotografieren durfte; oder ein wissenschaftliches Werk bei dem die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, wird komplett ohne Quellenangabe übernommen - es darf aus urheberrechtlicher Sicht verwendet werden, aber stellt, ohne Quellenangabe, ein Plagiat dar, d.h. verstösst gegen die gute wissenschaftliche Praxis.

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FAQs FAQs von echten Fällen ermöglichen das schnelle finden von Antworten auf alltägliche Fragen aus dem digitalen Recht.
Wissensdatenbank Die detaillierte Wissensdatenbank informiert über urheberrechtliche Aspekte im Umgang mit neuen Technologien und Medien.
Schulungen Breites Angebot von on- und offline Trainings sowie interaktive Fallstudien
Beratung Ein Juristenteam mit fundierten Kenntnissen in Urheber-, Datenschutz- und Lizenzrecht steht für deine Fragen zur Verfügung.

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CCdigitallaw ist ein nationales Kompetenzzentrum für digitales Recht, welches schweizer Hochschulen (Studenten, Akademiker und Administration) bei rechtlichen Fragen rund um Digitalisierung und Nutzung neuer Medien und Technologien unterstützt. Dazu bietet das Zentrum drei Hauptdienstleistungen: eine online Wissensdatenbank, online und offline Kursangebote und einen Beratungsservice.

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Das Kompetenzzentrum in Digitalem Recht ist ein gemeinsames Projekt der Università della Svizzera Italiana (USI), der Universität Basel (UNIBAS), der Université de Neuchâtel (UNINE), der Université de Genève (UNIGE ) und der Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz (CBU-KUB).

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