3.1 Urheber

GUT ZU WISSEN

Beteiligte im Urheberrecht

Das Urheberrecht spricht logischerweise nicht nur die Urheber an. An einem geschaffenen Werk haben mehrere Beteiligte Interesse:

  • die Urheber schaffen das Werk und wollen ev. auch finanziell für ihr Werk vergütet werden;
  • sog. Werkmittler unterstützen Urheber, ihre Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. Verlage). In der Regel haben Werkmittler sich Rechte von Urhebern übertragen lassen, sind damit auch sog. Rechteinhaber;
  • Werknutzer (oder Nutzer) möchten das Werk “konsumieren” – entweder einfach nur das Werk geniessen, sog. Werkgenuss (z.B. anhören, anschauen, lesen) oder das Werk auch in irgendeiner Form verwenden (z.B. vervielfältigen, verbreiten).

FAQ